Aktuelles zu den Corona-Regeln
© Copyright Evangelische Kirchengemeinde Kalkar
Konzept zur
Durchführung von
Gottesdiensten,
Konfirmand*innen-Unterricht
und weiteren
Veranstaltungen
in Kirche und
Gemeindehaus
der Evangelischen Kirchengemeinde
Kalkar
ab dem
27
.
Januar
202
2
Unsere Gottesdienste und anderen Veranstaltungen sind Ausdruck unseres Vertrauens in Gott.
Gleich
zeitig ist der Schutz der Nächsten ein zentraler Bestandteil des christlichen Glaubens.
F
ür
Veranstaltungen der
Evangelischen Kir
chengemeinde
Kalkar
gelten
nach Maßgabe der aktuellen
Corona
SchVO
NRW
folgende Regelung
en
:
1. Hygiene
Wie in allen Lebensbereichen sind auch hier die allgemeinen AHA-Verhaltensregeln einzuhalten.
Die Türen sind zum Eingang und zum Ausgang geöffnet.
Einer Person, die typische Symptome einer
Corona-Infektion
zeigt, wird die Teilnahme an der Veranstaltung
verwehrt.
In den Eingangsbereichen zum Gemeindehaus und zur Kirche
steht Desinfektionsmittel zur Verfügung
,
im Gemeindehaus gibt es zudem in den Toiletten-Räumen die Möglichkeit zum Händewaschen.
Alle Kontaktflächen und Sanitärbereiche werden in regelmäßigen Intervallen gereinigt.
2
.
Mindestabstand
Eine generelle Verpflichtung zum Einhalten eines Mindestabstands besteht nicht mehr. Dennoch bitten wir, auf
Mindestabstand von 1,50 Metern zwi
schen den Personen
zu achten.
3
. Lüftung
Während
aller Veranstaltungen
erfolgt durch die geöffneten Fenster eine Querlüftung.
4
.
Schutz-Nachweis (
3-G-Regelung
/ 2-G-Regelung
)
B
esucher*innen
einer
Veranstaltung
haben ihre vollständige Impfung oder Genesung nachzuweisen.
Dazu ist der Nachweis der Immunisierung oder Testung und ein amtliches Ausweispapier vorzulegen.
Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, sind verpflichtet, einen
von einer
zuständigen Stelle bescheinigten
negativen Antigen-Schnelltest oder negativen PCR-Test,
jeweils
maximal
24
Stunden
alt
, vorzulegen.
Schüler*innen gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
Kinder bis zum Schuleintritt sind generell getesteten Personen gleichgestellt.
Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung werden beim Zutritt zu den Veranstaltungen und Ver
sammlungen von den für die Einrichtung oder das Angebot verantwortlichen Personen oder ihren
Beauftrag
ten kontrolliert.
Der Besuch der
Kleiderkammer
ist ausschließlich für vollständig geimpfte oder genesene Personen
erlaubt (
2-G
).
5
. Maskenpflicht
Bei allen Veranstaltungen
ist
durchgehend
mindestens eine medizinische Maske (soge
nannte OP-
Maske) zu tragen.
B
eim Besuch der Kleiderkammer
gilt die Maskenpflicht auch im Außenbereich.
Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske befreit.
Personen, die die Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten,
werden
durch die für das
Angebot verantwortlichen Personen von der Teilnahme
ausgeschlossen
!
6
. Gesang
Das Singen und Musizieren ist erlaubt. Dabei
ist durchgängig
eine Maske
zu tragen – außer von
Vortragen
den unter bestimmten Voraussetzungen.
7
.
Liturgischer Kontakt
Da unsere Gottesdienste ausschließlich von Personen besucht werden dürfen, die der 3-G-Regelung
unter
liegen,
ist liturgischer Kontakt möglich.
8
. Abendmahl
Da unsere Gottesdienste ausschließlich von Personen besucht werden dürfen, die der 3-G-Regelung
unter
liegen,
ist die Feier des Abendmahls grundsätzlich möglich. Allerdings
verzichten
wir aus gebotener
Vorsicht
derzeit
auf die Feier
.
9
.
Kollekten
Da unsere
Veranstaltungen
ausschließlich von Personen besucht werden dürfen, die der 3-G-Regelung
un
terliegen,
ist
sowohl eine Klingelbeutel- als auch eine Ausgangskollekte möglich
–
zur Zeit
sammeln
wir nur eine Ausgangskollekte ein.
10
.
Kasualg
ottesdienste
Kasualgottesdienste
(Taufe, Trauung, Beerdigung
u.ä.
)
in
der Kirche erfolgen diesem Konzept
gemäß
.
1
1
. Gottesdienste aus besonderem Anlass
Gottesdienste aus besonderem Anlass
in der Kirche erfolgen gemäß diesem Konzept.
1
2
. Kirchencafé
auf dieses
Angebot
verzichten wir derzeit unter den gegebenen Umständen.
1
3
. Gesamtkonzept
Die Evangelische Kirchengemeinde
Kalkar
nimmt weiterhin ihre gesellschaftliche Verantwortung zum
Ge
sundheitsschutz wahr. Das Gemeindeleben findet statt in Form von
1
4
.
Anzeige und Veröffentlichung
Dieses Konzept wird
der
Gemeinde bekannt gemacht und im Schaukasten veröffentlicht.
Auf Anforderung
wird es zudem
dem Ordnungsamt der Stadt Kalkar
übermittelt
.
1
5
.
Fortschreibung
Dieses Konzept wird laufend
an die CorSchVO des Landes NRW angepasst.
- Gottesdiensten und Kasualien,;
- Einzelkontakten nach den Bestimmungen der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW
- der Aufrechterhaltung der Geschäftsfähigkeit inklusive Presbyteriumssitzungen
weiteren Gemeindeveranstaltungen (Gruppen. Kreise, Konfiarbeit) und Gemeindeeinrichtungen (wie OT-
Jugendhaus, Gemeindebüro, Kleiderkammer), gemäß der CoronaSchVO NRW