Aktuelles zu den Corona-Regeln
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Maßnahmen
der Evangelischen Kirchengemeinde Kalkar
wegen Corona
ab dem 18. August 2022
Auf
der
Grundlage
des
Bundesinfektionsschutzgesetzes
sind
staatlicherseits
wegen
der
CoronaPandemie
nur
noch
Basisschutzmaßnahmen
in
Kraft.In
der
Regel
gibt
es
keine
Vorgaben
mehr
für
Gottesdienste
und
andere
kirchliche
Veranstaltungen.Allerdings
sind
unsere
Gottesdienste
und
Veranstaltungen
zum
einen
Ausdruck
unseres
Vertrauens
in
Gott.
Zum
anderen
ist
der
Schutz
der
Nächsten
ein
zentraler
Bestandteil
des
christlichen
Glaubens.
Deshalb
legen
wir
wegen
der
nach
wie
vor
hohen
Infektionsraten
großen
Wert
auf
die
nachfolgenden
Maßnahmen,
um
besonders
gefährdete
Menschen
nicht
von
unseren
Veranstaltungen
auszuschließen. Da wir das Hausrecht haben, gilt also bei uns:
1.Hygiene
Bitte bleiben Sie unseren Veranstaltungen fern, wenn Sie typische Symptome einer Corona-Infektion zeigen!
In
den
Eingangsbereichen
zum
Gemeindehaus
und
zur
Kirche
steht
Desinfektionsmittel
zur
Verfügung,
im
Gemeindehaus
gibt
es
zudem
in
den Toiletten-Räumen die Möglichkeit zum Händewaschen.
Alle Kontaktflächen und Sanitärbereiche werden in regelmäßigen Intervallen gereinigt.
2. Mindestabstand
Wir bitten, auf den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Personen zu achten.
3. Schutz-Nachweis (3-G-Regelung)
Einen Nachweis Ihrer vollständigen Impfung oder Genesung müssen Sie uns nicht erbringen.
Allerdings
bitten
wir
Sie,
an
keiner
unserer
im
Innenraum
stattfindenden
Veranstaltungen
teilzunehmen,
wenn
Sie
nicht
geimpft
oder
genesen
sind
oder
über
einen
aktuellen
negativen
Antigen-Schnelltest
oder
negativen
PCR-Test
verfügen.
Das
gilt
auch
für
den
Besuch
der
Kleiderkammer.
4. Maskenpflicht
Eine
Maskenpflicht
ist
nicht
mehr
vorgeschrieben.
Weiterhin
gilt
aber,
dass
Masken
einen
guten
Selbstschutz
und
Schutz
der
Mitmenschen
darstellen. Deshalb bleibt es sinnvoll, wenn Sie eine Maske tragen.
5. Abendmahl
Die Feier des Abendmahls ist wieder möglich. Wir feiern das Abendmahl mit Einzelkelchen.
Bitte nehmen Sie nur dann teil, wenn Sie die 3-G-Regelung erfüllen